Hinweise für Kunden der Tafel

Empfänger von kostenlosen Lebensmitteln der Tafel dürfen ein Einkommen von nicht mehr als 950 € (1. Person) im Monat haben. Jeder weitere Erwachsene im Haushalt darf nochmals je 350 € besitzen, für Kinder unter 16 Jahren gelten 250€, für Kinder über 16 Jahren eine Grenze von 300€.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, kommen Sie einfach zu einer unserer Ausgabestellen. Dort legen Sie einen Nachweis Ihres Einkommens vor (Bürgergeld- Bescheid, Jobcenter-Bescheid, Sozialcard ). Zwei Wochen später erhalten Sie bei der nächsten Ausgabe Ihren Berechtigungsausweis.
 

Bitte beachten Sie: Sie können nur an einer Ausgabestelle bzw. an einem der drei Ausgabetage Lebensmittel holen, denn die Menge der verfügbaren Lebensmittel ist oft begrenzt. 
 
Wir werden Sie auch nicht voll versorgen können (Erstversorger ist der Staat), wir leisten lediglich einen Beitrag zur Entlastung Ihres ohnehin schmalen Budgets (siehe Tafel-Idee).

Lebensmittel können Sie an folgenden Stellen abholen:

 

 

In Geretsried, Jeschkenstrasse 22:

 

Jeden Samstag ab 14.45 Uhr und jeden Montag ab 16.15 Uhr


 

 

In Wolfratshausen im Jugendhaus „La Vida“:

 

Jeden Mittwoch ab 10.00 Uhr